Voraussetzungen

Sie interessieren sich für unsere Schule oder haben sich schon entschieden, Ihr Kind bei uns anzumelden. Was müssen Sie beachten?

Formale Voraussetzungen

  • Gespräch mit einem Mitglied der Schulleitung
  • Eintritt in die Oberstufe: Versetzung in die 11. Klasse sowie bestandener Mittlerer Schulabschluss
  • Beitritt der Eltern in den Schulverein
  • Bewerbung mit den Antragsformularen

Mit dem Aufnahmeantrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule sowie die Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre
  • die Bescheinigung einer bestehenden Haftpflichtversicherung. Schäden, die durch Schüler in der Schule verursacht werden, müssen von den Eltern bzw. der Versicherung getragen werden

Einschulung

Die Einschulung kann während des gesamten Schuljahres erfolgen. Eine endgültige Aufnahme ist jedoch erst nach einer Probezeit von sechs Monaten möglich. In der 11. Klasse gibt es für alle Schülerinnen und Schüler eine Probezeit. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits die 10. Klasse am Pädagogium besucht haben. Innerhalb der Probezeit besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung zum Ende eines Monats.

Schulgeld / Aufnahmegebühr

Die Einschulung ist erfolgt, wenn die Schulleitung ihr zugestimmt hat und die Aufnahmegebühr (zurzeit 210,00 Euro) und das erste Schulgeld (zurzeit 210,00 Euro pro Monat) auf dem Konto des Schulvereins eingegangen sind. Das Schulgeld ist im Voraus im Ganzen oder in Monatsraten bis zum 1. des laufenden Monats zu zahlen. Zusätzliche Kosten entstehen für die Abnahme der Prüfungen sowie den Kauf der Schulbücher. Die Anschaffungskosten der Schulbücher können sich durch einen schulinternen Gebrauchtbuchmarkt reduzieren.