Schulabschlüsse
Ein zentrales Ziel des Pädagogiums ist es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern einen qualifizierten Schulabschluss zu ermöglichen.
War es in den ersten Jahren nur die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die am Pädagogium abgelegt werden konnte, so bietet unsere Schule heute außerdem den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses sowie der Fachhochschulreife (schulischer Teil) an. Alle Schulabschlüsse sind den staatlichen Abschlüssen gleichgestellt. Die Fachhochschulreife ist in Schleswig-Holstein anerkannt, kann aber in allen anderen Bundesländern anerkannt werden. Das Abitur und der Mittlere Schulabschluss sind dagegen in allen Bundesländern anerkannt.
- Der Mittlere Schulabschluss wird durch eine Prüfung am Ende der 10. Klasse erreicht. Sie umfasst:
- schriftliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik (zentral vom Bildungsministerium gestellt),
- mündliche Prüfungen in den unter a) genannten Fächern und
- mündliche Prüfungen in drei weiteren Fächern eigener Wahl.
Die Themen aus den Punkten b) und c) werden von den Fachlehrer/innen gestellt.
Die Themen werden von den Fachlehrer/innen gestellt.
- Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) wird am Ende der 12. Klasse erlangt. Sie umfasst Prüfungen in insgesamt sieben Fächern:
- schriftliche Prüfungen in: Deutsch, einer Fremdsprache, einer Gesellschaftswissenschaft, in Mathematik; auf Antrag ist in zwei dieser Fächer eine zusätzliche mündliche Prüfung möglich;
- mündliche Prüfungen in drei weiteren Fächern, die von den Prüflingen gewählt werden müssen.
- Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der 13. Klasse erreicht. Sie umfasst eine Prüfung in insgesamt acht Fächern:
- schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik (zentral vom Bildungsministerium gestellt),
- eine schriftliche Prüfung in Geschichte oder Geographie und
- mündliche Prüfungen in vier weiteren Fächern, die von den Prüflingen gewählt werden müssen.
Auf Antrag ist in zwei der schriftlichen Fächer eine zusätzliche mündliche Prüfung möglich. Die Themen aus den Punkten b) und c) werden von den Fachlehrer/innen gestellt.
Eine ausführliche Beratung zu den Prüfungen findet rechtzeitig durch die Schule statt.