Hausordnung des Pädagogiums

Das Pädagogium ist ein Ort, an dem Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiterinnen leben, lernen und arbeiten. Eine solche  Gemeinschaft  erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller. Alles, was diese Gemeinschaft fördert, wird deshalb ausdrücklich begrüßt. Das Verhalten in der Schule soll von Höflichkeit und gegenseitigem Respekt geprägt sein. Auftretende Konfliktfälle sollen  sachlich, fair und mit Toleranz behandelt werden. Alles hingegen, was andere behindert oder belästigt, ist nicht erlaubt.

  1. Die Teilnahme am Unterricht setzt pünktliches und regelmäßiges Erscheinen und das Mitbringen der nötigen Arbeitsmaterialien voraus. Fehlzeiten müssen von den Eltern entschuldigt werden. Über eine zeitweilige Befreiung vom Unterricht in Ausnahmefällen entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Eltern. Eine Verlängerung der Ferien ist in der Regel nicht statthaft (Schulpflicht!).
  2. Anordnungen des Lehrpersonals und der Mitarbeiterinnen der Schule müssen befolgt werden.
  3. Wenn die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, muss der Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Lehrerzimmer oder im Sekretariat nachfragen.
  4. Nach Unterrichtsende informieren sich alle über Stundenplanänderungen am nächsten Tag.
  5. Das Essen und Trinken  sowie das Kaugummikauen während der Stunden sind untersagt. Das Trinken von Energydrinks ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  6. Auf dem gesamten Gelände der Schule ist das Rauchen verboten. Die Raucher/innen sind aufgefordert, nicht vor dem Schulgrundstück  zu rauchen und die Zigarettenreste in die Abfalleimer zu werfen. Wir erinnern daran, dass das Rauchen in der Öffentlichkeit erst ab 18 Jahren erlaubt ist.
  7. Auf eine Kleidung, die dem Schulleben angemessen ist, ist zu achten.
  8. Nutzung elektronischer Geräte
    • Bei Nutzung elektronischer Geräte und des Internets sind alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Persönlichkeitsrechte unbedingt  zu beachten. Deshalb ist zum Beispiel das Filmen und das Fotografieren  auf dem gesamten Schulgelände untersagt. - Im Übrigen weisen wir noch einmal auf die gesonderten Regeln zur Nutzung des Internets an unserer Schule hin.
    • Schülerinnen und Schüler dürfen Handys, Smartphones und ähnliche elektronische Geräte nur mit Genehmigung einer Lehrkraft aktivieren. Diese Regelung gilt auf dem gesamten Schulgelände. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung kann das Gerät vorübergehend fortgenommen werden.
    • Schülerinnen und Schüler der 11. bis 13. Klasse dürfen abweichend davon die oben genannten Geräte nur im Klassenraum während der Pausen und Freistunden nutzen.
  9. Pausen und Freistunden
    • Die großen Pausen sollen der Erholung dienen. Deshalb gehen die Schüler/innen der Klassen 5 bis 10 auf den Pausenhof. Der Lehrerparkplatz gehört nicht zum Pausenhof und darf nur genutzt werden, um zum hinteren Teil des Schulhofs zu gehen. In Regenpausen dürfen die Schüler/innen im Gebäude bleiben.
    • Alle Schüler/innen müssen in den kleinen Pausen im Klassenraum bleiben (Ausnahmen: Nutzung des WCs; Erlaubnis durch eine Lehrkraft).
    • Die Schüler/innen der Klassen 11 bis 13 dürfen während der großen Pausen und in den Freistunden (nicht aber während der kleinen Pausen)  das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen.
    • Während der Freistunden darf der Aufenthaltsraum genutzt werden. (Bitte die gesonderten Regeln beachten, die an der Tür des Aufenthaltsraums sowie im Aufenthaltsraum aushängen.)
    • Der Aufenthalt auf dem Schulhof während der Freistunden ist gestattet, darf aber den Unterricht nicht stören, weshalb beispielsweise Ballspiele untersagt sind.
    • Die Schülertoiletten sind keine Aufenthaltsräume.
  10. Ohne Genehmigung durch eine Lehrkraft ist das Betreten der Kellerräume hinter Medien- und Aufenthaltsraum verboten.
  11. Das Gebäude, der Schulhof, die Räume sowie alle Lehr- und Lernmittel, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden, sind pfleglich zu behandeln.
  12. Geld- und Wertsachen dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Mänteln oder Taschen bleiben. Besonders wertvolle Gegenstände dürfen nur in Ausnahmefällen in Absprache mit der Schule mitgebracht werden. - Verluste müssen sofort gemeldet werden. - Die Schule übernimmt keine Haftung.
  13. Fahrräder und Krafträder dürfen auf dem Schulgelände nur geschoben und können im ausgewiesenen Bereich abgestellt werden. Für Schäden an diesen Fahrzeugen sowie für deren Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.

Bad Schwartau, d. 12.08.2019. Für die Schulleitung: T. Krebs

Hausordnung (pdf, ca. 40 KB)